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Behandlungsgebühren

Bitte beachten Sie, dass der Umfang der ärztlichen Leistungen erst nach der Eingangsuntersuchung bestimmt werden kann. Wir möchten Ihnen keinen Anzug von der Stange anbieten. Wir schneidern Ihren Maßanzug.

Die Gebühren werden im Gegensatz zu anderen Häusern nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Dies hat den Vorteil, als Privatpatient die Liquidation einreichen und sie als Kassenpatient steuermindernd geltend machen zu können. Zudem gilt das Gebührenniveau des Jahres 1996. Naturheilkundliche Leistungen werden erstellt nach GOÄ in Verbindung mit dem Mannheimer-Hufeland-Verzeichnis. Das ist eine Liste, in der die Mannheimer Versicherung vor Jahren mit der Hufelandgesellschaft die abrechenbaren "Besonderen Therapierichtungen" neben den klassischen biologischen Heilverfahren zusammenstellte (Hufelandvereichnis).

Die gültige GOÄ stammt in den Grundfesten aus den frühen 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Daher finden sich viele zwischenzeitlich bewährte Behandlungsmöglichkeiten nicht in dem Vertragswerk. Es ist  üblich geworden, sogenannte "Analogziffern" zu verwenden. Bei Analogziffern, die Leistungen in Äquivalenz zu bestehenden Gebührenordnungspositionen bewerten, weichen die Steigerungsfaktoren unter Umständen vom Üblichen ab. Häufig setzen sich diese Leistungen aus verschiedenen Positionen der GOÄ zusammen.

  1. Privatpatienten mit Krankheitskostenvollversicherung einschl. der Naturheilverfahren nach dem vollständigen Hufelandverzeichnis ohne Selbstbehalt machen sich keine Gedanken hinsichtlich der Rückerstattung durch ihre Krankenversicherung.
  2. Privatpatienten mit Krankheitskostenvollversicherung einschl. der Naturheilverfahren nach dem vollständigen Hufelandverzeichnis mit Selbstbehalt erhalten ebenfalls volle Kostenerstattung unter Berücksichtigung des jährlichen Eigenanteils.

  3. Privatpatienten wie "1" ohne Krankheitskostenvollversicherung erhalten einen Teil der Leistungen je nach dem Versicherungsumfang von ihrer Krankenversicherung erstattet.

  4. Kassenpatienten mit Zusatzversicherung erhalten ebenfalls einen Teil der Kosten von der Krankenkasse erstattet. Diese Zusatzversicherungen decken teils das gesamte Spektrum der klassischen wie modernen Naturheilverfahren zu erstaunlich günstigen Beiträgen ab. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie bei Interesse u.a. unter H1H2 oder H3.

  5. Kassenpatienten ohne Zusatzversicherung gelten als reine Selbstzahler wie im normalen Urlaub.

Wichtig: Patienten zu 3 bis 5 erhalten vor Behandlungsbeginn (= nach der Eingangsuntersuchung) auf Wunsch einen Kostenvoranschlag. Eine Reihe von Beihilfestellen übernimmt ganz oder teilweise auch die stationären Kosten einer Reha oder Kur. Die ärztlichen Kosten für eine reguläre Behandlung nach der Modernen Mayr-Medizin liegen im Mittel bei 150 EUR pro Buchungstag mit einer Abweichung von 20 EUR nach oben oder unten. Spezielle Untersuchungs- und Behandlungsverfahren erhöhen die Gebühren. Mehr als 250 EUR pro Buchungstag sind selten. Sie erfahren dies bei der Eingangsuntersuchung. Die einzelnen Gebühren entnehmen Sie bitte dem Punkt Gebührentableau bzw. finden Sie unter dem Reiter Beispielkosten.

Nach § 12 Abs. 2 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sind Pauschalpreise untersagt. Das dient der Transparenz und sorgt für die geforderte individuelle Behandlung.

Ärztliche Leistungen sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie eindeutig „der medizinischen Betreuung von Personen durch Diagnostizieren und Behandeln von Krankheiten oder anderen Gesundheitsstörungen“ dienen.